AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 19.08.2020
JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH – Weserstrasse 228 – 32547 Bad Oeynhausen
I. Allgemeines
1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH und dem
Käufer einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen Nr.: 01/2002. Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht
angewendet. JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs-,
und Lieferbedingungen Nr.: 01/2002 mit Wirkung für die zukünftige gesamte
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.
2. Besteht zwischen dem Käufer und JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
II. Vertragsschluss
1. Angebote von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH sind freibleibend und unverbindlich. Die zu
dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
erklärt werden. Stellt JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH dem Käufer Zeichnungen oder
technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so
bleiben dieses Eigentum von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH.
2. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von JS WERKZEUGMASCHINEN
GMBH keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung
als Auftragsbestätigung.
3. Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen
ausschließlich die schriftliche Bestätigung von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH maßgeblich,
sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für
mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.
III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug
1. Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich
abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den
Käufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers verlängern
sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der
Versandbereitschaft als eingehalten.
2. JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das
zumutbare Mindestmaß unterschreiten.
3. Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen
sind JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die
quittierte Liefermenge als anerkannt.
4. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben
von Zulieferungen an JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH oder höhere Gewalt verlängert sich
die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen
einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH oder bei den Vorlieferanten von JS WERKZEUGMASCHINEN
GMBH. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des
Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.
5. Entsteht dem Käufer durch eine von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH verschuldete
Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluss weitergehender
Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe
von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Im Falle des
Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der
ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne,
vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt.
Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz,
sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung)
ausgeschlossen.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und
sonstige Spesen nicht ein. Maßgebend für die Berechnung fabrikneuer Maschinen sind die
am Lieferungstag gültigen Preise. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre
Rücknahme ist ausgeschlossen.
2. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH anerkannt sind.
V. Gefahrübergang, Abnahme
1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf
den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder
Anlieferung und Aufstellung und/oder Inbetriebnahme übernommen hat. Soweit der
Liefergegenstand abgenommen werden muss, ist die Abnahme für den Gefahrenübergang
maßgebend. Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der
Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden und darf durch
bloßes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels durch den Käufer nicht verweigert
werden.
2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die JS WERKZEUGMASCHINEN
GMBH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw.
Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
VI. Gewährleistung, Mängelrüge
1. Für Mängel der Lieferung haftet JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH unter Ausschluss
weiterer Ansprüche wie folgt:
- Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung
(Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei
gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate.
- Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei
privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 12 Monate, bei gewerblicher
und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte
Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in
welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder
versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom
Käufer nicht besichtigt worden ist, es sei denn, JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH
hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.
2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei
schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Käufers
sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
werden gemäß den Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im
gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung
nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist
aus.
3. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag
bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen von JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH enthalten keine Zusicherungen. Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen,
Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
Soweit die von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH zu verwendenden Materialien vertraglich
spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht
die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen ist JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH nur bei ihrer offensichtlichen Ungeeignetheit verpflichtet.
4. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung,
mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden
sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im
letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen.
Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim
Verkauf einer Maschine liegen diesen Gewährleistungsregelungen eine Verwendung im
Einschichtbetrieb zugrunde.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß
auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht
genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen, JS WERKZEUGMASCHINEN
GMBH gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist
von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind JS WERKZEUGMASCHINEN
GMBH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die §§
377,378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
6. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des
Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die
Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn
unzumutbar ist.
7. Stellt der Käufer einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern,
verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH
ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und
gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung)
vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Nur in dringenden Fällen der
Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden,
wobei JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH unverzüglich zu benachrichtigen ist, hat der Käufer
das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch
dann, wenn ohne die Genehmigung von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH seitens des
Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
8. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen
Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen
Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit
handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies
nicht beanstandet werden.
9. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH
Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind
zulässig.
10. Im Falle der Mangelbeseitigung ist JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH verpflichtet, alle zum
Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde.
11. Lässt JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH eine ihm gestellte angemessene Nachfrist zur
Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder
Ersatz zu liefern oder ihm eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt
oder aus sonstigen Gründen von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH verweigert wird, steht
dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand
betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis zu mindern.
VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung
1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH
infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch
die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder
Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die
Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers
werden ausgeschlossen.
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für
Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender
Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den
vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
1. JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis
zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens ist JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH zur Rücknahme des
Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer JS WERKZEUGMASCHINEN
GMBH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
2. JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des
Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern
nicht der Käufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
3. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH bereits jetzt alle
Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. JS WERKZEUGMASCHINEN
GMBH kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der
Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH nicht
gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des
zwischen JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als
abgetreten.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Käufer stets für JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht
JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar
vermischt, so erwirbt JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder
vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von
JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer
einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als
Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer JS WERKZEUGMASCHINEN
GMBH anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer
verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH. Für die
durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache
gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
5. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen
sind, um mehr als 20% übersteigt.
IX. Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung
1. Die Lieferverpflichtung und die Lieferfrist von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH unterliegt
dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
2. Wenn JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang aufgrund
eines von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH zu vertretenden Umstandes unmöglich wird, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisen Unvermögens gilt die vorstehende
Regelung nur für den entsprechenden Teil. Der Käufer kann in diesem Fall jedoch vom
Gesamtvertrag zurücktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der
Teillieferung nachweisen kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere
Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen aus den Abschnitten VI
und VII ausgeschlossen.
3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers
ein, so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet.
4. Nach Rücktritt von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH vom Vertrag bzw. nach ihrer
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH berechtigt,
zurückgenommene Ware frei zu verwerten.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die
Warenlieferung der Geschäftssitz von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH.
2. Wenn der Käufer, Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von JS
WERKZEUGMASCHINEN GMBH Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen
eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH können
nur dort anhängig gemacht werden.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter
Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und
unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
XI. Rechtswirksamkeit, Datenschutz
1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es
gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung
in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des
Käufers ersetzt.
2. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH; dies gilt auch für eine
Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.
3. Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen
nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
erfolgen.
4 .JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer- auch wenn diese von Dritten
stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und
durch von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu
lassen.