AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 19.08.2020

JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH – Weserstrasse 228 – 32547 Bad Oeynhausen

 

I. Allgemeines

 

1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH und dem

Käufer einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und

Lieferbedingungen Nr.: 01/2002. Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht

angewendet. JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs-,

und Lieferbedingungen Nr.: 01/2002 mit Wirkung für die zukünftige gesamte

Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.

 

2.  Besteht zwischen dem Käufer und JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.

 

II. Vertragsschluss

 

1. Angebote von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH sind freibleibend und unverbindlich. Die zu

dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und

Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich

erklärt werden. Stellt JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH dem Käufer Zeichnungen oder

technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so

bleiben dieses Eigentum von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH.

 

2. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von JS WERKZEUGMASCHINEN

GMBH keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung

als Auftragsbestätigung.

 

3. Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen

ausschließlich die schriftliche Bestätigung von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH maßgeblich,

sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für

mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.

 

III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug

 

1. Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich

abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den

Käufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers verlängern

sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der

Versandbereitschaft als eingehalten.

 

2.  JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das

zumutbare Mindestmaß unterschreiten.

 

3. Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen

sind JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die

quittierte Liefermenge als anerkannt.

 

4. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben

von Zulieferungen an JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH oder höhere Gewalt verlängert sich

die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen

einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH oder bei den Vorlieferanten von JS WERKZEUGMASCHINEN

GMBH. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des

Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

 

5. Entsteht dem Käufer durch eine von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH verschuldete

Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluss weitergehender

Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe

von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Im Falle des

Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der

ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne,

vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt.

Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz,

sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung)

ausgeschlossen.

 

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

 

1. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und

sonstige Spesen nicht ein. Maßgebend für die Berechnung fabrikneuer Maschinen sind die

am Lieferungstag gültigen Preise. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre

Rücknahme ist ausgeschlossen.

 

2. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung

fällig.

 

3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in

Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten

Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt, unbestritten oder von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH anerkannt sind.

 

V. Gefahrübergang, Abnahme

 

1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf

den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder

Anlieferung und Aufstellung und/oder Inbetriebnahme übernommen hat. Soweit der

Liefergegenstand abgenommen werden muss, ist die Abnahme für den Gefahrenübergang

maßgebend. Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der

Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden und darf durch

bloßes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels durch den Käufer nicht verweigert

werden.

 

2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die JS WERKZEUGMASCHINEN

GMBH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw.

Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.

 

VI. Gewährleistung, Mängelrüge

 

1. Für Mängel der Lieferung haftet JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH unter Ausschluss

weiterer Ansprüche wie folgt:

 

  • Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung

        (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei

        gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate.

 

  •  Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei

         privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 12 Monate, bei gewerblicher

         und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte

         Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in

         welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder

         versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom

         Käufer nicht besichtigt worden ist, es sei denn, JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH

         hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.

 

2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei

schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Käufers

sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,

werden gemäß den Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im

gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung

nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist

aus.

 

3. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag

bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen von JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH enthalten keine Zusicherungen. Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen,

Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des

Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften.

Soweit die von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH zu verwendenden Materialien vertraglich

spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht

die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen ist JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH nur bei ihrer offensichtlichen Ungeeignetheit verpflichtet.

 

4. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung,

mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden

sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im

letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen.

Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim

Verkauf einer Maschine liegen diesen Gewährleistungsregelungen eine Verwendung im

Einschichtbetrieb zugrunde.

 

5. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß

auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht

genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen, JS WERKZEUGMASCHINEN

GMBH gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist

von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind JS WERKZEUGMASCHINEN

GMBH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die §§

377,378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.

 

6. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des

Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die

Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn

unzumutbar ist.

 

7. Stellt der Käufer einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern,

verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH

ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und

gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung)

vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Nur in dringenden Fällen der

Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden,

wobei JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH unverzüglich zu benachrichtigen ist, hat der Käufer

das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch

dann, wenn ohne die Genehmigung von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH seitens des

Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

 

8. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen

Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen

Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit

handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies

nicht beanstandet werden.

 

9. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH

Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind

zulässig.

 

10. Im Falle der Mangelbeseitigung ist JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH verpflichtet, alle zum

Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-,

Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass

die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde.

 

11. Lässt JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH eine ihm gestellte angemessene Nachfrist zur

Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder

Ersatz zu liefern oder ihm eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt

oder aus sonstigen Gründen von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH verweigert wird, steht

dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand

betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den

Kaufpreis zu mindern.

 

VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung

 

1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH

infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch

die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder

Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die

Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers

werden ausgeschlossen.

 

2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet JS

     WERKZEUGMASCHINEN GMBH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  • bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für

        Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei

        schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet JS

        WERKZEUGMASCHINEN GMBH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender

        Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den

        vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche

        sind ausgeschlossen.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

 

1. JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis

zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des

Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines

Insolvenzverfahrens ist JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH zur Rücknahme des

Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer JS WERKZEUGMASCHINEN

GMBH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

2. JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des

Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern

nicht der Käufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

 

3. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang

weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH bereits jetzt alle

Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte

erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung

weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der

Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH, die Forderungen

selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer

seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. JS WERKZEUGMASCHINEN

GMBH kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren

Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen

Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der

Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH nicht

gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des

zwischen JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als

abgetreten.

 

4. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Käufer stets für JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht

JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar

vermischt, so erwirbt JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH das Miteigentum an der neuen Sache

im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder

vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von

JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer

einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als

Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer JS WERKZEUGMASCHINEN

GMBH anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer

verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH. Für die

durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache

gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

 

5. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit

freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen

sind, um mehr als 20% übersteigt.

 

IX. Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung

 

1. Die Lieferverpflichtung und die Lieferfrist von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH unterliegt

dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

 

2. Wenn JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang aufgrund

eines von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH zu vertretenden Umstandes unmöglich wird, kann

der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisen Unvermögens gilt die vorstehende

Regelung nur für den entsprechenden Teil. Der Käufer kann in diesem Fall jedoch vom

Gesamtvertrag zurücktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der

Teillieferung nachweisen kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere

Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen aus den Abschnitten VI

und VII ausgeschlossen.

 

3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers

ein, so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet.

 

4. Nach Rücktritt von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH vom Vertrag bzw. nach ihrer

Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH berechtigt,

zurückgenommene Ware frei zu verwerten.

 

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die

Warenlieferung der Geschäftssitz von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH.

 

2. Wenn der Käufer, Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von JS

WERKZEUGMASCHINEN GMBH Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen

eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH können

nur dort anhängig gemacht werden.

 

3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter

Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und

unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

 

XI. Rechtswirksamkeit, Datenschutz

 

1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es

gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung

in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des

Käufers ersetzt.

 

2. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

schriftlichen Bestätigung durch JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH; dies gilt auch für eine

Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.

 

3. Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen

nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich

erfolgen.

 

4 .JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der

Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer- auch wenn diese von Dritten

stammen – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und

durch von JS WERKZEUGMASCHINEN GMBH beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu

lassen.

DAS SIND WIR.

Ihr Partner für CNC-Drehen, CNC-Fräsen, Portalfräsen, Bohren und Schulungs-Maschinen aus Bad Oeynhausen (Deutschland). Wir sind bundesweit, aber auch International für Sie tätig. Sprechen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!

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